Stadt Vacha

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Aktuelles aus Vacha

29.07.2025

Fälligkeit von Grundsteuer

Die Stadtverwaltung Vacha weist auf den Zahlungstermin für die Grundsteuer und Gewerbesteuer am 15. August 2025 hin.
Steuerpflichtige, die der Stadtverwaltung keine Bankeinzugsermächtigung erteilt haben, werden gebeten die Zahlung schnellstmöglich vorzunehmen.

Wartburg-Sparkasse
IBAN: DE78 8405 5050 0000 1246 21
Verwendungszweck: Kassenzeichen

Nach Ablauf dieser Frist sind Mahnungen fällig, die dann mit Mahngebühren und Säumniszuschlägen berechnet werden.

Um diese Kosten zu vermeiden, wird empfohlen der Stadtkasse eine schriftliche Bankeinzugsermächtigung zu erteilen.
Das hierfür benötigte SEPA-Lastschriftmandat erhalten Sie in der Stadtverwaltung, durch telefonische Anfrage per Post oder auf der Internetseite der Stadt www.stadt-vacha.de unter Rathaus > Formulare > Lastschrift.

Stadt Vacha - 06:41 @


Meldungen vor dem 01.11.2024 finden Sie hier.

 
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