16.05.2025
In Vacha, Völkershausen und Oberzella befinden sich insgesamt 232 Garagen, die zu DDR-Zeiten auf städtischen Grundstücken errichtet wurden. Nach damaligem DDR-Recht war es möglich, das Eigentum an der Garage vom Eigentum am Grundstück zu trennen. Das bedeutete: Die Garage konnte einer Privatperson gehören, während das Grundstück in staatlichem (heute städtischem) Eigentum blieb.
Diese sogenannte „Trennung von Gebäude- und Grundstückseigentum“ ist im heutigen bundesdeutschen Recht nicht mehr zulässig. Nach § 94 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) gehört ein fest mit dem Boden verbundenes Gebäude automatisch dem Grundstückseigentümer.
Das Schuldrechtsanpassungsgesetz (SchuldRAnpG) von 1995 schuf Übergangsregelungen für bestehende Nutzungsverhältnisse aus DDR-Zeiten. Diese Regelungen endeten endgültig zum 31. Dezember 2022. Seit dem 1. Januar 2023 gelten ausschließlich die Vorschriften des BGB.
Was bedeutet das konkret?
Seit dem 1. Januar 2023 sind alle auf städtischem Grund errichteten Garagen rechtlich Eigentum der Stadt Vacha – unabhängig davon, wer sie errichtet oder später übernommen hat. Die bisher verwendeten sogenannten Drei-Seiten-Verträge (zwischen Käufer, Verkäufer und Stadt) sind daher nicht mehr gültig, da ein Gebäude nicht separat vom Grundstück verkauft werden kann.
Außerdem entfällt für bisherige Garagennutzer ab dem Jahr 2025 auch die Grundsteuerpflicht, da diese nun durch die Stadt getragen wird. Der Wert der Garagen ist jetzt im Grundstückswert enthalten.
Aus diesem Gründen ist es rechtlich zwingend geboten, eine neue Verfahrensweise zum Umgang mit den Garagengrundstücken im Stadtgebiet anzuwenden. Der Stadtrat der Stadt Vacha hat in seiner Sitzung am 13.05.2025 daher die folgende Vorgehensweise beschlossen:
• Alle Nutzungsverträge werden zum 31.12.2025 gekündigt und durch unbefristete Mietverträge ab dem 01.01.2026 ersetzen.
• Anstelle der bisherigen Gargagenpacht wird eine Garagenmiete von 150 € pro Jahr (12,50 € pro Monat) festgesetzt. Die Miete enthält die Umsatzsteuer sowie die Aufwendungen der Stadt für die Grundsteuer und Gebäudeversicherung.
• Drei-Seiten-Verträge werden durch die Stadt Vacha nicht mehr geschlossen. Es werden seitens der Stadt nur neue Mietverträge abgeschlossen.
Die Stadtverwaltung beabsichtigt in der zweiten Jahreshälfte die Kündigungsschreiben für die Nutzungsverträge und die neuen Mietverträge an die Garagennutzer herauszuschicken.
Stadt Vacha - 08:56 @
Meldungen vor dem 01.11.2024 finden Sie hier.
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